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Rücksicht - Ruhestörung - Grundstück der Hausnachbarn
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Rücksicht - Ruhestörung - Grundstück der Hausnachbarn

Das Otto-Lang-Haus ist eine Doppelhaushälfte.
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass auf die
Bewohner der anderen Haushälfte und andere Nachbarn Rücksicht genommen wird. Da wir jedoch
entsprechende Klagen bekamen weisen wir ausdrücklich auf folgendes hin:
Ruhestörungen nachts zwischen 22.00 h und 6.00 h sind unbedingt zu unterlassen.
In dieser Zeit ist nur noch Zimmerlautstärke zulässig
.

Hinter dem Haus, oben am Hang haben unsere Doppelhausnachbarn eine Grillstelle. Diese darf nicht von Besuchern des Otto-Lang-Hauses benutzt werden. Sie gehört nicht zum Otto-Lang-Haus.
Bitte benutzen Sie nur die Terrasse links, seitlich neben dem Aufgang zur Haustüre. Dort können Sie die Feuerschale, die sich im Otto-Lang-Haus befindet, für ein offenes Feuer - sofern dem kein öffentliches Verbot entgegen steht - aufstellen und/oder den Gasgrill benutzen.

Bitte respektieren Sie auch ansonsten das Grundstück unserer Hausnachbarn und halten Sie den Parkplatz vor der Doppelhaushälfte unserer Nachbarn frei.


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